Der Betreuer oder die Betreuerin ist ausschließlich für die festgelegten Bereiche zuständig, während die Klienten in allen anderen Bereichen eigenverantwortlich handeln. Immer entscheidend sind dabei der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klienten. Hier sind einige beispielhafte Aufgabenbereiche aus verschiedenen Themenfeldern:
Gesundheit
- ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen
Vermögen
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heime
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnen
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen
- Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen
Behörden
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Beratung bei Anträgen
- Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen
Dies ist keine vollständige Liste, da der Richter auch individuell weitere Aufgabenbereiche festlegen kann.