Gesetzliche Betreuung
„...die rechtliche Betreuung beschränkt sich auf die
Besorgung von Rechtsgeschäften...“

* BGH - Urteil vom 02.12.2010, Az. III ZR 19/10
* BSG - Urteil vom 30.06.2016, Az. B 8 SO 7/15

Soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste u.ä., also tatsächliche Dienstleistungen, waren und sind nicht Aufgabe der Rechtlichen Betreuer. Deren Aufgabe ist die Rechtsfürsorge (administrativ). Dies ist mehrmals höchstrichterlich entschieden.
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